ARRRR! Wilkommen auf der Delia Leira!

Gruppe für Liverollenspiel im Seefahrer-Genre

#1

Codex Delia Leira

in (Con-)Berichte 22.11.2011 13:33
von Timotius • Crew | 346 Beiträge

Für alle Gäste die etwas mehr über die Delia Leira wissen wollen, hier ist unsere sehr strenger Schiffs Codex!


1. Der Kapitän hat immer Recht.

2. Sollte der Kapitän mal nicht Recht haben so tritt automatisch Regel Nr. 1 in Kraft.

3. Es ist zu früh für diesen Scheiss.

4. Es ist immer noch zu früh für diesen Scheiss!

5. Jedes Mannschaftsmitglied das der Mannschaft beitritt, muss so aus freien willen tun und darf nicht dazu genötigt werden. Gleichermassen ist es jedem Mannschaftsmitglied gestattet die Mannschaft zu verlassen, wenn sich das Schiff im Hafen befindet.

6. Es gibt keine Regel Nr. 6.

7. Jedes Mannschaftsmitglied verpflichtet sich, die Regeln des Codex zu achten und zu befolgen, wann auch immer möglich. Sollten die örtlichen Bräuche und/oder Gesetzte vom Codex abweichen, so ist den örtlichen Bräuchen und/oder Gesetzten folge zu leisten.

8. Sollte ein Mannschaftsmitglied eines Verbrechens beschuldigt werden, so wird er/sie/es durch eine Gerichtsverhandlungfür Schuldig oder nicht Schuldig erklärt. Der Kapitän kann diesem Gericht vorsitzen, oder ein Mannschaftsmitglied zu seinem Stellvertreter Ernennen.
a) Sollte der Kapitän der Kapitän einen Stellvertreter Ernennen, so müssen auch fünf geschworene, aus der Mannschaft, benannt werden. Die Geschworenen werden. Die Geschworenen werden wie folgt benannt:
I. 2 durch die Anklage
II. 2 durch die Verteidigung
III. 1 durch die Mannschaft (wird gewählt)
b) Sollte ein Mannschaftsmitglied bei Landgängen eines Verbrechens beschuldigt werden, dann wird er/sie/es durch die Zuständigen des Lagers/Stadt/Landes Gerichtet.

9. Jedem Mannschaftsmitglied, das sich an Finanzierungbereicherungsexpeditionen beteiligt, hat ein Anrecht auf einen Prozentualen Anteil des erworbenen vermögen. Aufgeteilt wird in folgender Größenordnung:
I. Kapitän; 2 Anteile
II. Offiziere; 1 ½ Anteile
III. Bootsmann; 1 ¼ Anteile
IV. Matrose; 1 Anteil
V. Schiffskasse; 5 Anteile.

10. Der Kapitän wird folgende Positionen innerhalb der Mannschaft verteilen;
i) Erster Maat: Verantwortlich für das Schiff/Lager während der Abwesenheit des Kapitäns.
ii) Quartiermeister: Verantwortlich für die Schiffskasse sowie die Anheuerung neuer Matrosen.
iii) Erster Kanonier: Verantwortlich für die Kanonen sowie die sichere Lagerung des Schießpulvers.
iv) Handelsmeister: Verantwortlich für den Kauf/Verkauf der Schiffsgüter und Handelswaren.
v) Bootsmann: Verantwortlich für kleinere Gruppen von Matrosen auf Landgängen.
vi) Zimmermann: Verantwortlich für Schiffreperaturen sowie das Auf und Abbauen des Lagers während Landgängen.
vii) Smutje: Verantwortlich für das Kochen und verteilen der Mahlzeiten.
viii) Navigator: Verantwortlich für das eingeben des Zielorts in das GPS System und hält die Hand des Kapitäns bei stürmischem Wetter.
ix) Schiffsarzt: Verantwortlich für die Körperliche Gesundheit der Mannschaft.
x) Waffenmeister: Verantwortlich für die Waffeninstandhaltung.
xi) Schiffsschreiber: Verantwortlich für das Schiffsbuch, dem Codex sowie dem Ausstellen von Waffenscheinen.

11. Alle Mannschaftsmitglieder müssen sich bei Langängen beim Lagerauf- und Abbau, Kochen, Wasserholen und Spülen beteiligen.

12. Das Begrabschen von Mannschafsmitgliedern ist nur im gegenseitigen Einverständnis erlaubt, hierzu zählt auch das nuckeln/kauen an den Haaren.

13. Es ist bei Strafe verboten gleichzeitig Schlaftabletten und Abführmittel zu nehmen.

14. Jedes Mannschaftsmitglied ist verpflichtet sich einmal Jährlich zu waschen, egal ob es nötig ist oder nicht.

15. Alle Mannschaftmitglieder (inklusive des Kapitäns) müssen beim Fest der Drachen den Drachen Avataren jederzeit den nötigen Respekt zollen.

16. Die Position des Kapitäns wird durch die Mannschaft gewählt, wenn diese frei sein sollte.
a) Jedes Mannschaftsmitglied hat das Recht sich, für die Position des Kapitäns, zur Wahl zu stellen.
b) Die Wahl des Kapitäns wird durch die einfache Mehrheit entschieden (der der die meisten Stimmen bekommt gewinnt). Bei einem Unentschieden müssen die Kandidaten die Frage mit einem Plankenduell klären, hier gilt wer als erster stirbt verliert.
c) Die Position des Kapitäns ist eine auf Lebenszeit und kann nicht durch die Mannschaft wiederrufen werden.
d) Es ist dem Kapitän verboten einen Nachfolger zu Bennen, da diese durch die Mannschaft gewählt werden.
e) Ein Kapitän verliert seine Position unter den folgend Voraussetzungen, entweder durch eine offizielle Todeserklärung oder durch den Rücktritt des Kapitäns.
f) Eine offizielle Todeserklärung kann nur dann ausgesprochen werden wenn, nach einer 24 stündiger warte Periode, nach dem Eintritt des Todes, je der Schiffsarzt und Schiffsschamane den Kapitän für tot erklären (der Schiffsarzt den Körper des Kapitäns und der Schiffsschamane den Geist des Kapitäns).
g) Sollte der Leichnam des Kapitäns verloren gehen, wodurch eine offizielle Todeserklärung nicht möglich wäre, so muss eine Wartezeit von einem Jahr abgewartet werden bevor der Kapitän als „de Facto“ Tot angesehen werden kann. Innerhalb dieser Wartezeit hat der Erste Offizier die Aufgaben des Kapitäns zu übernehmen. Er hat diese aufzugeben mit dem wiederauftauchen des Kapitäns oder einer Neuwahl eines Kapitäns.
h) Sollte ein Kapitän zurücktreten, so verliert er seinen Rang als Kapitän, hat aber immer noch das Anrecht auf den Titel „Kapitän“, innerhalb der Mannschaft

17. Mannschaftsmitglieder haben ein Recht auf ein Haustier solange es sich um ein der folgenden drei handelt
i) Papageien.
ii) Affen.
iii) Schlagen (solange es sich hier nicht um Gift- oder Würgeschlangen handelt).

18. Mannschaftsmitgliedern ist es bei Strafe verboten mit folgende Gruppen zureden, sie zu kontaktieren oder ihnen Informationen in irgendeiner Art zu kommen zu lassen
i) Stadtwache.
ii) Polizei.
iii) Küstenwache.
iv) Grenzschutz.
v) Zoll.
vi) Verfassungsschutz.
vii) Etc.

19. Jedes Mannschaftsmitglied hat das Recht sich seine eigene Sexuelle, Politische und Religiöse Neigung auszusuchen und zu vertreten, jedoch steht es keinem Mannschaftsmitglied zu seiner Überzeugungen/Interessen/Glaubensrichtung anderen Mannschaftsmitglieder aufzuzwingen.

20. In einen Umkreis von 6 Quadratmetern um Timotius ist als eine Niveaufreie Zone zu betrachten. Jeglicher versuch diese Zone mit Niveau, Kultur oder Geschmackvolle Aussagen zu Kontaminieren wird dazu verdammt sein den Schiffskiel während der Fahrt zu putzen.

21. Jedes Mannschaftsmitglied ist verpflichtet sich einen Bart waschen zu lassen, auch die Frauen, jedoch ist es ihnen überlassen wo.

22. Sollten es Streit zwischen zwei oder mehrere Mannschaftsmitgliedern so muss dieser durch ein „Plankenduell“ geregelt werden. Bei Weiblichen Mannschaftsmitgliedern ist auch das Schlammkatschen erlaubt.

23. Das Wort „Außenwände“ darf Dienstags während der Zeit von 17:07 bis 17:09 nicht verwendet werden. Wer gegen dies Verstößt hat sich freiwillig für die Opfergabe zu melden.

24. Jedes Mannschaftsmitglied muss über einen gültigen Waffenscheinen auf Landgängen verfügen. Antrage für Waffenscheine sind beim Schiffschreiber einzureichen. Kategorisiert werden die Waffenscheine wie folgt:
i) Waffenschein der Stufe I: Einhändige Schlag- und Stichwaffen bis zu einer Länge von 40 cm.
ii) Waffenschein der Stufe II: Einhändige Schlag- und Stichwaffen über einer Länge von 40 cm.
iii) Waffenschein der Stufe III: Zweihändige Schlag- und Stichwaffen bis zu einer Länge von 90 cm.
iv) Waffenschein der Stufe IV: Zweihändige Schlag- und Stichwaffen über einer Länge von 90 cm.
v) Waffenschein der Stufe V: Schusswaffen jeglicher Art (Bögen, Armbrust etc.)
vi) Waffenschein der Stufe VI: Alle Waffen einer Frau.
vii) Sonderwaffenschein der Stufe SM: Magie jeglicher Art, auch Schamanisches Mysterium (SM) genannt.

25. Um das Spirituelle Wohlergehen der Mannschaft zu gewährleisten, sind alle Mannschaftsmitglieder verpflichtet jegliche Spirituosen an Bord Fachgerecht zu entsorgen. Zur Definition der Fachgerechten Entsorgung siehe § 13 der Schamanische Anordnung für Überflüssiges Feuerwasser und Spirituosen, ( S.A.U.F.S).

26. Es ist jedem Mannschaftsmitglied untersagt Witze zu erzählen während der Kapitän Flüssigkeiten jeglicher Art trinkt. Ein Verstoß wird mit 30 Sekunden auf einen Bein stehen bestraft (Holzbeine ausgenommen).

27. Das Tragen von Scharfen und/oder geladenen Waffen ist am Esstisch verboten, hierzu zählen auch die Zungen der Weiblichen Mannschaftsmitglieder. Den Weiblichen Mannschaftsmitgliedern ist es jedoch gestattet einen Antrag für einen Waffenschein der Klasse VI beim Schiffs Schreiber einzureichen. Dieser wird die Schärfeder Zunge des Antragsstellers prüfen und je nach Befund den Antrag an- oder ablehnen.

28. Es ist verboten den Kater des Kapitäns zu streicheln.

29. Es ist den Mannschaftsmitgliedern nicht gestattet ihr Rauchkraut im Schiffsgarten der Alchimisten anzubauen, ohne vorher die Alchimisten um Erlaubnis gebeten zu haben und dann deren Zusage bekommen zu haben.

30. Es ist dem Schiffsschamanen nicht gestattet jeden seiner Sätze mit "in Übereinstimmung mit der Prophezeiung!" zu beenden.

31. Es ist dem Pressesprecher des Schiffs verboten während des Sprechens zu stottern.

32. Es ist den Mannschaftsmitgliedern nicht gestattet der Gallionsfigur des Schiffes einen Schnurbart anzumalen. Dies ist auch auf Berufung der Regel Nr. 21 nicht gestattet.

33. Dumdidum Didum Didum.

34. Bei jeglichen Werke die es in Schriftlicher, Bildlicher, Musikalischer oder Mündlicher form vorhanden sind, hat es mindestens eine Parodie/Nachahmung/Karikatur/Satirische Darstellung zu geben, die einen Erotischen/Sexuellen/Pornographischen Inhalt besitz.

35. Es ist keinem Mannschaftsmitglied gestattet, den Schiffsschreiber nach dem in Regel Nr. 34 genannten Parodie/Nachahmung/Karikatur/Satirische Darstellung des Schiffskodex/Schiffsbuchs zu bitten. Einzig der Kapitän hat recht auf Einsicht in diese Werke.

36. Der Schiffsschamane hat dafür sorge zu trage, das alle Fingernägel, Haare sowie Zähne der Mannschaft, welche während des Jährlichen Reinigung Rituals anfallen, fachgerecht entsorgt werden und nicht mehr für rituelle oder sonstige Magische Zwecke verwenden werden können.

37. Jedes Mannschaftsmitglied, verliert mit dem permanenten Eintritt des Todes, seinen Anspruch auf Urlaub sowie Weihnachtsgeld!

38. Jedes Mannschaftsmitglied hat ein Recht auf eine Beerdigung. Sollte ein Mannschaftsmitglied eine Beerdigung an Land oder Einäscherung wünschen, so ist dies dem Quartiermeister mitzuteilen, da er/sie/es einen Teil der Schiffsheuer einbehalten wird um die Beisetzung zu Finanzieren. Wenn ein Mannschaftsmitglied einen solchen Wunsch nicht beim Quartiermeister geltend macht so wird dieses Mitglied traditionsgemäß auf See zur Ruhe gesetzt.

39. Jedes Mannschaft das sich, egal in welcher Form und Art, an einer Meuterei beteiligt wird mit der Aussetzung auf einer unbewohnten Insel bestraft. Sollten unbewohnte Inseln in den Breitengraden wo sich das Schiff zurzeit befindet nicht vorhanden sein so können die Meuternde Mannschaftsmitglieder auf einen Floss ausgesetzt werden.

40. Jedes Mannschaftsmitglied hat dafür Sorge zu tragen das er/sie/es jederzeit seinen Pflichten nachkommen kann. Mannschaftsmitglieder die dem nicht nachkommen können, z. B. durch exzessiven Genuss des Alkohols, so wird dem Mannschaftsmitglied für die versäumte Zeit die Heuer entzogen. Auf eine Einbehaltung der Heuer wird nur in folgenden Fällen verzichtet:
• Aufgrund von Erkrankung oder Verletzung; hierbei hat sich das Mannschaftsmitglied beim Schiffsarzt zu melden.
• Aufgrund von psychologischer Zusammenbrüche und/ oder durch dämonischer Besessenheit; hierbei hat sich dieses Mannschaftsmitglied sofort beim Schiffsschamanen/Schiffsmagier/Schiffspriester etc. zu melden.

41. Um jegliche Arten von Problem und Schwierigkeiten friedlich zu lösen ist es dem Kapitän gestattet Gewalt anzuwenden

42. Es ist keinem Mannschaftsmitglied gestattet sich in irgendeiner Form der Sklaverei/Freiheitsberaubung/Gefangennahme zu beteiligen.

43. Alles in der Welt wird verbessert, wenn es einer Vervielfachung der Ehrbaren Seeleute unterzogen wird. Hierzu zählt auch die Vervielfachung der Ehrbaren Seeleute.

44. Dem Schiffsschreiber ist es gestattet, bei seinen Zitaten aus dem Codex nicht den exakten Wortlaut einzelner Regeln zu treffen, er/sie/es muss vielmehr den Sinn der entsprechenden Regel vermitteln. Dies ist als die „Schiffsschreiber-Zitat-Klausel“ anzusehen.

45. Es keinem Mannschaftsmitglied jemals gestattet einen Mord an einen Bach/Rinnsal/Fluss/Kanal oder sonstigem Wasserlauf zu begehen, schwere „Körperverletzung“ ist jedoch gestatte.

46. Der Schiffszimmermann hat dafür Sorge zu tragen das nach sämtlichen Handwerklichen Aktivitäten kein dafür herangezogenes Mannschaftsmitglied ein Brett vorm Kopf hat.

47. Kein Mannschaftsmitglied hat sich dafür zu interessieren was fiktive Frauen der weiblichen Geschlechtsgruppe, während einer nächtlichen Balz, am Vorabend referiert haben mögen, allgemein auch als "...das hart Sie gestern auch gesagt" bekannt!! Jedes Mannschaftsmitglied welches gegen dies Verstösst wird für 24 Stunden ins Beiboot gesetzt mit keiner weiteren Gesellschaft als einer Ananas, einer hässlichen Ananas!

48. Ein jedes Mannschaftsmitglied hat ein Anrecht auf rechte, wobei es dem Kapitän gestattet ist dieses Recht jederzeit wiederkehrend zu widerrufen.

49. Es ist das Recht eines jeden Mannschaftsmitglied bis zu 130%, bei seinen Erzählungen zu über treiben.

50. Der Kapitän hat immer ein Anrecht auf mindestens 11 Pferde.

51. Jedes Mannschaftsmitglied das sich über die Grammatik und/oder die Rechtschreibung des Schiffsschreibers bemängelt wird dazu verdonnert sein den Schiffscodex 378-mal den Schiffscodex abzuschreiben. Alle die des Schreibens nicht mächtig sind müssen dies erlernen und dann 742-mal in Schönschrift abschreiben.

52. Es ist allen Mannschaftsmitgliedern strengstens verboten, ohne Erlaubnis zu sterben! Alle Mannschaftsmitglieder die gegen dies verstossen können mit dem Tode bestraft werden.

53. No member of the Crew is entitled to misdirect a duck to an incorrect location.

54. Es ist keinem Mannschaftsmitglied gestattet halbnackte Frauen der weiblichen Geschlechtsgruppe davon abzuhalten noch weniger zu tragen.

55. Mannschaftsmitgliedern der Keltischen Abstammung müssen wen sie das „Kilt“ tragen Unterwäsche verwenden. Hier bei ist, wie in Regel Nr. 21 die Platzierung der Unterwäsche dem Mannschaftsmitglied überlassen. Bei der Wahl der Platzierung wird auf den Gesunden verstand des betroffenen Individuums vertraut.

56. Rauchen ist im Pulvermagazin nicht gestattet. Wer gegen dies verstösst muss das Schiff wieder zusammen kleben.

57. Es ist keinem Mannschaftsmitglied gestattet, ohne triftigen Grund eine Apokalypse auszulösen. Mannschaftsmitglieder die an der Apokalypse teilnehmen wollen haben sich vom Quartiermeister freistellen zulassen.

58. Es ist keinem Mannschaftsmitglied gestattet dem mitreisenden geistesschwachen Mönch zu fragen wie es früher mal war. Nie. Niemals!

59. Der Kapitän hat immer erste Damenwahl, und zweite und an jedem 2. Sonntag auch noch dritte Damenwahl.

60. Mannschaftsmitglieder die fragen jeglicher art in Bezug auf theoretischer Energie haben, sollen diese an den Waffenmeister des Schiffes wenden.

61. Dem Schiffsschamanen ist es nicht gestattet all seine Sätze in G Moll zu singen.

62. Jedem Mannschaftsmitglied dem es gelingt ein Huhn zu „Melken“ hat ein Anrecht auf einen Sonder Obolus von 354 Silberlingen. Hierbei ist zu beachten dass dieser Anspruch erlischt wenn der Melkungsvorgang aufgrund einer „Presse“ stattfand.

63. Jedes Mannschaftsmitglied ist verpflichtet bei musikalischen Vorgängen zu beteiligen, vorausgesetzt das benanntes Mannschaftsmitglied eine Stimme besitzt die annehmlicher ist als die von einer Ziege die im Nebel furzt.

64. Es ist keiner Frau der Weiblichengeschlechtsgruppe gestattet jegliche Kommentare über die Größe der Männlichen Mannschaftsmitglieder zu machen, jedoch dürfen umfangende aussagen über deren „Länge“ gemacht werden.

65. Der Waffenmeister des Schiffes muss alle zwei Wochen den Schiffsanker polieren.

66. Auf Löffeldiebstahl stehen zwei Tage abwaschen. Beim Diebstahl des „Löffels der Zurechtweisung“ hat das schuldige Mannschaftsmitglied zwei Monate Abwasch zu tätigen.

67. Es ist dem Schiffshandelsmeister nicht gestattet die Mütter oder sonstige Familienmitglieder der Mannschaft zu verkaufen, ohne die Erlaubnis des betroffenen Mannschaftsmitglieds einzuholen. 10 Prozent des Verkaufserlöses sind von dem Handelsmeister an das Mannschaftsmitglied auszuzahlen. Dies ist nicht als eine form der Sklaverei anzusehen, da es sich bei dem Familienmitglied „noch“ nicht um einen Sklaven handelt.

68. Es ist dem Schiffskoch nicht gestattet teile der Mannschaft zu verkochen um die Suppe zu strecken.

69. Im Prinzip ja, in der Regel nein!

70. Es ist dem Kapitän gestattet jederzeit eine Schiffsversammlung einzuberufen um Themen/Angelegenheiten/Fragen/Probleme mit der Mannschaft zu besprechen. Die Schiffsversammlung besteht aus allen Crewmitgliedern, außer denen die wegen höherer Gewalt nicht teilnehmen können.
a) Volltrunkenheit oder Beischlaf sind Akte der höheren Gewalt.
b) Unerlaubter Nichtteilnahme an der Schiffsversammlung ist durch den Kapitän, schwer zu ahnden. Abwesenheit wegen eines Todesfall, auch der eigene, ist kein Akt von höherer Gewalt.
c) Die Schiffversammlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und über alles Gesagte und beschlossene ist absolute Geheimhaltung zu waren.
d) Bei Verstoß der Geheimhaltungsklausel ist/sind das oder die Mannschaftsmitglieder durch den Kapitän zu bestrafen.

71. Sollte ein Crewmitglied in Gefangenschaft geraten, so sind Kapitän und Crew verpflichtet das Mannschaftsmitglied zu befreien, solange es sich hierbei nicht um einen Verstoss um Regel Nr.7 und/oder Regel Nr. 8 handelt. Hierbei stehen ihnen die Mittel des juristischen Beistands, Bestechung oder gewaltsame Befreiung zur Verfügung.

72. Gerät ein Mannschaftsmitglied an den Pranger hat die Crew das Recht vor einer eventuellen Befreiung den geprangerten zunächst auszulachen und mit weichen Lebensmitteln zu beschmissen. Sollte eine Befreiung auf Berufung der Regeln Nr. 7 und/oder Nr.8 nicht möglich sein so haben die anwesenden Mannschaftsmitglieder die Pflicht den geprangerten zunächst auszulachen und dann mit weichen Lebensmitteln zu beschmissen.

73. Es ist dem Kapitän gestattet, wie in Regel Nr. 10 benannt, weitere Position innerhalb der Mannschaft zu Verteilen.
i. Kartograph: Verantwortlich für die Schiffs- und Postkarten.
ii. Entermeister: Verantwortlich für Enteraktionen während Schiffsgefechte, hierzu zählt auch das abwehren von Feindlichen Enterversuchen sowie das Regelmäßige Training der Entermannschaft.
iii. Takelmeister: Verantwortlich für die Schiffstakelage sowie der Ausführung des Kursus „Seemannsknoten für Anfänger und Landeier“.
iv. Pulveräffchen: Untergeordnetes Mannschaftsmitglied unter direkter Befugnis des Ersten Kanoniers, verantwortlich für den sicheren Transport des Schiesspulvers, vom Pulvermagazin bis zum Schiffsgeschütz, während Schiffsgefechte.
v. Schiffsjunge/mädchen: Verantwortlich für die Purgierung der Kapitäns Kajüte und hat dem Kapitän morgens das Frühstück ans Bett zu bringen.
vi. Alchimisten: Verantwortlich für den Schiffsgarten sowie das Brauen aller benötigten tränke und, je nach Sachlage, Gifte und Gegengifte.


zuletzt bearbeitet 23.08.2012 14:20 | nach oben springen


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